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Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen") regeln den Zugang zu und die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Bayescase, die von der Bayescase GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, Deutschland, bereitgestellt wird.

1. Parteien; Anwendbarkeit; Vertragsstruktur

  • Diese Nutzungsbedingungen (Bedingungen) regeln den Zugang zu und die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Bayescase (Dienst), die von der Bayescase GmbH, Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Registergerichts Mannheim unter HRB 756276 (Bayescase, wir, uns), bereitgestellt wird.
  • Nur Geschäftskunden. Der Dienst wird ausschließlich Unternehmern/Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und nicht Verbrauchern (§ 13 BGB) angeboten. Mit der Registrierung versichert der Kunde, dass er zu geschäftlichen Zwecken handelt, und wird auf Anfrage eine gültige USt-IdNr. oder einen anderen Nachweis seines Unternehmerstatus vorlegen. Wir können den Zugang verweigern oder beenden, wenn wir in begründeter Weise eine Verbrauchernutzung oder eine Falschangabe vermuten.
  • Vereinbarung. Diese Bedingungen bilden zusammen mit einem etwaigen Auftragsformular oder der In-App- Abonnementauswahl (Auftrag), dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unter https://bayescase.com/dpa sowie allen weiteren ausdrücklich durch Verweis einbezogenen Dokumenten (zusammen die Vereinbarung) die Grundlage für die Rechte und Pflichten der Parteien. Rangfolge: (1) Auftrag, (2) AVV, (3) diese Bedingungen, (4) von Bayescase veröffentlichte Dokumentation (Dokumentation). Abweichend hiervon geht der AVV in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten allen übrigen Bestandteilen der Vereinbarung einschließlich des Auftrags vor, soweit nicht in einer gesondert unterzeichneten Änderung des AVV ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Begriffsbestimmungen

  • Verbundenes Unternehmen: jede Einheit, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht.
  • Autorisierte Nutzer: Mitarbeiter und Auftragnehmer des Kunden, die zur Nutzung des Dienstes berechtigt sind.
  • Kundendaten: Daten, Inhalte und Materialien, die dem Dienst übermittelt oder von diesem im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.
  • Nutzungsdaten: Daten, die durch die oder über die Nutzung und Leistung des Dienstes generiert werden.
  • Aggregierte Daten: Daten, die aus Kundendaten und/oder Nutzungsdaten abgeleitet werden und so anonymisiert und aggregiert sind, dass sie nicht in zumutbarer Weise zur Identifizierung des Kunden oder einer natürlichen Person verwendet werden können.
  • Drittanbieterdienste: Produkte oder Dienste, die nicht von Bayescase bereitgestellt werden (z. B. Identitätsanbieter, Zahlungsdienste).
  • Abonnementlaufzeit: die anfängliche sowie jede Verlängerungslaufzeit eines kostenpflichtigen Plans.
  • Datum des Inkrafttretens: der Tag, an dem der Kunde den Auftrag abschließt oder das Abonnement im Dienst bestätigt, oder – falls früher – der Tag, an dem Bayescase dem Kunden erstmals Zugang zum Dienst bereitstellt.
  • Testphase: der in Abschnitt 4 beschriebene Zeitraum der kostenlosen Nutzung des Dienstes.
  • Vertrauliche Informationen: alle nicht offenkundigen Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit der Vereinbarung offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, einschließlich Kundendaten, Preisen und Konditionen, Produkt-Roadmaps, Sicherheitsinformationen sowie Geschäftsgeheimnissen im Sinne des GeschGehG.
  • Ergebnisse: Resultate, Inhalte und sonstiges Material, das vom Dienst aus den vom Kunden oder seinen Autorisierten Nutzern bereitgestellten Eingaben generiert wird, einschließlich durch KI-Funktionen.
  • KI-Funktionen: Funktionen des Dienstes, die maschinelles Lernen oder andere Modelle künstlicher Intelligenz nutzen, um Inhalte, Strukturen, Annahmen, Bandbreiten, Berichte, Narrative oder sonstige Ergebnisse auf Grundlage von Kundeneingaben oder -kontext zu generieren, zusammenzufassen, umzuwandeln oder vorzuschlagen.
  • Dokumentation: die jeweils aktuellen an Nutzer gerichteten Beschreibungen, Onboarding-Materialien, Hilfecenter-Materialien und Nutzungsanweisungen von Bayescase, die von Bayescase für den Dienst bereitgestellt werden.
  • Hochrisiko-Anwendungsfall: jede Nutzung des Dienstes oder der KI-Funktionen in einem Kontext, der nach geltendem Recht verboten ist oder der nach geltendem Recht in zumutbarer Weise als hochriskante Nutzung von KI anzusehen wäre, einschließlich der Nutzung zur Bewertung, Einstufung, Profilerstellung, Überwachung oder wesentlichen Unterstützung von Entscheidungen über natürliche Personen in den Bereichen Beschäftigung, Personalführung, Bildung, Verbraucherkredit, Versicherung, Zugang zu wesentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration, Grenzkontrolle, Asyl oder Rechtspflege.
  • Unzulässige KI-Nutzung: jede Nutzung des Dienstes oder der KI-Funktionen in einer Weise, die nach geltendem Recht in Bezug auf künstliche Intelligenz, automatisierte Entscheidungsfindung, Diskriminierung, Datenschutz oder Grundrechte verboten ist.

3. Kontoregistrierung und Zugang; Lizenzgewährung

  • Registrierung. Der Kunde muss zutreffende Kontoinformationen pflegen und geeignete Zugangskontrollen einrichten. Der Kunde ist für alle Aktivitäten unter seinen Konten durch Autorisierte Nutzer verantwortlich.
  • Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Vereinbarung und der fristgerechten Zahlung der Gebühren gewährt Bayescase dem Kunden ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst und die Dokumentation während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und bis zu den im Auftrag angegebenen Mengen und dem angegebenen Umfang zu nutzen. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten.
  • SSO/Identitätsanbieter. Wenn der Kunde eine Authentifizierung durch Dritte (z. B. Google/Microsoft) aktiviert, handelt es sich bei diesen Diensten um Drittanbieterdienste, die deren Bedingungen unterliegen. Unsere Verarbeitung der damit verbundenen personenbezogenen Daten ist in unserer Datenschutzerklärung und, soweit anwendbar, im AVV beschrieben.
  • Sperrung. Wir können Konten bei Verstoß gegen die Vereinbarung, bei Nichtzahlung gemäß Abschnitt 5, bei Sicherheitsrisiken oder Missbrauch oder wenn bereitgestellte Informationen wesentlich falsch sind, sperren, wobei wir, soweit zumutbar, zuvor eine Benachrichtigung vornehmen.

4. Kostenlose Testphase

  • Kostenlose Testphase. Bayescase kann eine kostenlose Testphase des Dienstes für den bei der Anmeldung oder im jeweiligen Angebot angegebenen Zeitraum anbieten. Sofern nicht anders angegeben, umfasst die kostenlose Testphase den Zugang zu den von Bayescase zu Evaluierungszwecken bereitgestellten Standardfunktionen des Dienstes.
  • Testbedingungen. Während der kostenlosen Testphase wird der Dienst nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Bayescase kann Testfunktionen jederzeit ändern, beschränken oder einstellen. Bayescase kann eine kostenlose Testphase in Fällen von Missbrauch, Sicherheitsrisiken, rechtlichen Risiken oder Verstößen gegen die Vereinbarung vorzeitig beenden.
  • Umwandlung in einen kostenpflichtigen Plan. Um den Dienst nach der kostenlosen Testphase weiter zu nutzen, muss der Kunde einen kostenpflichtigen Plan abonnieren oder einen Auftrag mit Bayescase abschließen. Tut der Kunde dies nicht bis zum Ende der Testphase, kann Bayescase den Zugang zur Testumgebung sperren oder beenden, nachdem eine angemessene Exportfunktion oder, soweit praktikabel, eine Benachrichtigung bereitgestellt wurde.
  • Feedback und Kommunikation. Während der kostenlosen Testphase kann Bayescase die Kontaktpersonen des Kundenkontos und die Autorisierten Nutzer mit dienstbezogenen Aktualisierungen und nicht werblichen Produkt-Feedback-Anfragen zur Testphase kontaktieren. Die Teilnahme am Feedback ist freiwillig, testbezogene dienstliche Mitteilungen sind jedoch Teil des Evaluierungsprozesses.
  • Haftung während der Testphase. Für die Nutzung im Rahmen der kostenlosen Testphase ist die Haftung wie in Abschnitt 16 für die kostenlose Nutzung dargelegt beschränkt.

5. Abonnements, Nutzerplätze, Credits, Gebühren, Steuern, Verlängerung

Der Dienst wird nach einem von zwei Abonnementmodellen lizenziert, wie im jeweiligen Auftrag festgelegt: (A) einem Nutzerplatz-Modell (Seat-Modell), bei dem der Zugang pro Nutzer (Seat) lizenziert wird; oder (B) einem Credit-basierten (projektbasierten) Modell, bei dem der Zugang nicht durch die Anzahl der Nutzer begrenzt ist und die Nutzung stattdessen in Credits gemessen wird. Der jeweilige Auftrag legt fest, welches Modell gilt, sowie die Abrechnungshäufigkeit, die anwendbare Währung und die Gebühren. Die Bestimmungen in Abschnitt 5.C (Gebühren, Abrechnung, Steuern und Verlängerung) gelten für beide Modelle.

A. Nutzerplatz-basierte Abonnements

  • Nutzerplätze (Seats); Abonnementgrundlage. Beim Nutzerplatz-Modell wird der Zugang zum Dienst auf Basis pro Nutzer und pro Monat lizenziert, wie im jeweiligen Auftrag näher festgelegt. Der Auftrag legt unter anderem die Anzahl der erworbenen Nutzerplätze (Seats), die Abrechnungshäufigkeit (z. B. monatliche oder jährliche Rechnungsstellung), die anwendbare Währung und die Gebühren fest. Der Kunde darf den Zugang zum Dienst nur bis zur Anzahl der im jeweiligen Auftrag erworbenen Nutzerplätze gestatten. Bayescase kann technische Maßnahmen zur Durchsetzung der Nutzerplatz-Grenzen einsetzen.
  • Modelle der Nutzerplatz-Zuweisung. Der jeweilige Auftrag legt eines der folgenden Modelle der Nutzerplatz-Zuweisung fest. Legt der Auftrag kein Modell fest, gilt standardmäßig das Modell der benannten Nutzer.
    • (a) Modell der benannten Nutzer. Jeder Nutzerplatz wird von Bayescase einem bestimmten, benannten Autorisierten Nutzer zugewiesen. Nur diese Person darf den zugewiesenen Nutzerplatz nutzen. Scheidet ein benannter Autorisierter Nutzer dauerhaft aus der Organisation des Kunden aus, wechselt er dauerhaft in eine Funktion ohne Bedarf am Dienst oder ist er voraussichtlich länger als drei Monate abwesend, so kann der Kunde die Neuzuweisung des Nutzerplatzes an eine andere Person verlangen. Bayescase wird die Neuzuweisung innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Anfrage vornehmen. Im Übrigen kann ein Nutzerplatz höchstens einmal je Kalenderquartal neu zugewiesen werden. Nicht zulässig ist die Neuzuweisung zum Zweck der wechselnden oder gemeinsamen Nutzung eines Nutzerplatzes durch mehrere Personen. Alle Neuzuweisungen werden von Bayescase durchgeführt.
    • (b) Rollierendes Nutzerplatz-Modell. Ein Nutzerplatz wird einem einzelnen Nutzer zugewiesen, wenn sich dieser Nutzer beim Dienst anmeldet. Nach der Zuweisung bleibt der Nutzerplatz für diesen Nutzer für einen rollierenden Zeitraum von 30 Tagen ab der letzten Anmeldung des Nutzers reserviert. Jede weitere Anmeldung dieses Nutzers erneuert den 30-tägigen Zuweisungszeitraum. Während eines aktiven Zuweisungszeitraums darf der Nutzerplatz nicht von einem anderen einzelnen Nutzer genutzt oder an diesen neu zugewiesen werden. Meldet sich ein Nutzer 30 aufeinanderfolgende Tage nicht an, kehrt der Nutzerplatz automatisch in den Pool nicht zugewiesener Nutzerplätze des Kunden zurück und kann bei der Anmeldung eines anderen Nutzers diesem zugewiesen werden. Dementsprechend darf die Anzahl der Nutzer, die sich in den vorangegangenen 30 Tagen angemeldet haben, die Anzahl der erworbenen Nutzerplätze nicht überschreiten.
  • Verfügbarkeit der Modelle. Bayescase behält sich das Recht vor, zu bestimmen, welches Modell der Nutzerplatz-Zuweisung dem Kunden zur Verfügung steht. Das rollierende Nutzerplatz-Modell kann nach Ermessen von Bayescase angeboten werden und kann eine von Bayescase zum Zeitpunkt des Auftrags festgelegte Mindestanzahl an Nutzerplätzen erfordern.
  • Einhaltung der Nutzerplatz-Regeln. Der Kunde wird die in dieser Vereinbarung oder im jeweiligen Auftrag festgelegten Nutzerplatz-Grenzen, Zuweisungsregeln oder Zugangsbeschränkungen weder umgehen noch deren Umgehung durch einen Nutzer gestatten, einschließlich durch die gemeinsame Nutzung von Anmeldedaten oder Konten durch mehrere Personen. Stellt Bayescase fest, dass der Kunde die erworbene Anzahl an Nutzerplätzen durch gemeinsame Kontonutzung oder eine andere Umgehung überschritten hat, kann Bayescase dem Kunden die zusätzlich erforderlichen Nutzerplätze zur Abdeckung der tatsächlichen Anzahl einzelner Nutzer im betroffenen Zeitraum rückwirkend zum jeweils gültigen Listenpreis in Rechnung stellen. Solche Beträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Dies gilt unbeschadet aller sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe, die Bayescase nach dieser Vereinbarung oder geltendem Recht zustehen, einschließlich des Rechts, den Zugang gemäß Abschnitt 3 zu sperren.
  • Zusätzliche Nutzerplätze; Upgrades und Downgrades. Der Kunde kann während einer Abonnementlaufzeit zusätzliche Nutzerplätze erwerben. Zusätzliche Nutzerplätze oder sonstige vereinbarte Upgrades werden mit der Bestätigung im Dienst oder in einem schriftlichen Auftrag sofort wirksam und werden anteilig für den Rest der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit zu den im jeweiligen Auftrag festgelegten oder anderweitig schriftlich vereinbarten Sätzen berechnet. Reduzierungen der Nutzerplatzanzahl oder sonstige Downgrades werden zu Beginn der nächsten Abonnementlaufzeit wirksam. Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Rechnungsstellung werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ebenfalls ab der nächsten Abonnementlaufzeit wirksam.

B. Credit-basierte Abonnements

Beim Credit-basierten (projektbasierten) Modell ist der Zugang nicht durch die Anzahl der Nutzerplätze begrenzt, und der Kunde darf einer unbegrenzten Anzahl Autorisierter Nutzer die Nutzung des Dienstes gestatten, vorbehaltlich der Vereinbarung. Stattdessen wird die Nutzung in Credits gemessen, wie nachstehend und im jeweiligen Auftrag festgelegt.

  • Credit-Kontingent; Tarife. Der jeweilige Auftrag legt den Tarif und die Anzahl der pro Abonnementlaufzeit enthaltenen Credits fest (zum Beispiel die Tarife Team, Growth, Scale und Enterprise) sowie die anwendbare Gebühr. Die enthaltenen Credits werden zu Beginn jeder Abonnementlaufzeit bereitgestellt und bei Verlängerung für die folgende Laufzeit erneuert.
  • Credit-Verbrauch. Credits werden auf Grundlage der Projektaktivität verbraucht – etwa das Erstellen von Projekten und das Aktivhalten von Projekten – zu den in der Dokumentation und im jeweiligen Auftrag festgelegten Sätzen. Bestimmte Aktivitäten, etwa geschlossene, schreibgeschützte Projekte, verbrauchen möglicherweise keine Credits. Bayescase kann die Credit-Verbrauchssätze für künftige Aktivitäten mit Wirkung für die Zukunft mit angemessener Ankündigung anpassen.
  • Aufladungen (Top-ups). Der Kunde kann jederzeit zusätzliche Credits zum jeweils gültigen, in der Dokumentation oder im jeweiligen Auftrag festgelegten Preis erwerben. Erworbene Credits werden dem Guthaben des Kunden hinzugefügt und unterliegen denselben Bedingungen wie enthaltene Credits, einschließlich des Verfalls.
  • Verfall von Credits. Credits verfallen nach Ablauf des im jeweiligen Auftrag festgelegten Zeitraums oder, sofern im Auftrag kein Zeitraum ausdrücklich festgelegt ist, nach 12 Monaten, gerechnet ab dem Datum, an dem sie gewährt oder erworben wurden. Credits werden nach dem Prinzip „zuerst verfallend, zuerst verbraucht" aufgebraucht. Verfallene Credits verfallen automatisch, können nicht mehr genutzt werden und sind nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar. Credits haben keinen Barwert.
  • Erschöpfung des Guthabens. Gebühren für Credits werden im Voraus gezahlt und sind nicht kündbar und nicht erstattungsfähig, außer soweit in dieser Vereinbarung ausdrücklich angegeben. Erschöpft der Kunde sein Credit-Guthaben, muss er zusätzliche Credits erwerben, um neue Projekte zu erstellen oder Projekte aktiv zu halten; Bayescase kann Aktivitäten, die Credits erfordern, einschränken, sobald das Guthaben erschöpft ist.
  • Erstattung nicht verbrauchter Credits. Kündigt Bayescase die Vereinbarung aus einem Grund, den der Kunde nicht zu vertreten hat, stellt Bayescase den Dienst ein oder kündigt der Kunde wirksam aus wichtigem Grund wegen einer von Bayescase zu vertretenden wesentlichen Vertragsverletzung, so erstattet Bayescase dem Kunden den auf noch nicht verbrauchte und noch nicht verfallene Credits entfallenden, im Voraus gezahlten Anteil der Gebühren. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  • Befristete Pakete. Bayescase kann Credit-basierte Pakete mit einer befristeten, von einer jährlichen Abonnementlaufzeit abweichenden Laufzeit anbieten („Befristete Pakete"). Für Befristete Pakete gilt ergänzend und vorrangig:
    • (i) Laufzeit, Credit-Kontingent und Nutzungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Die enthaltenen Credits werden zu Beginn der Laufzeit vollständig bereitgestellt.
    • (ii) Befristete Pakete verlängern sich nicht automatisch. Sie enden mit Ablauf der im Auftrag angegebenen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf; die Regelungen zur automatischen Verlängerung in Abschnitt 5.C finden keine Anwendung.
    • (iii) Nicht verbrauchte Credits verfallen mit Ablauf der Laufzeit, sofern im Auftrag nichts anderes bestimmt ist.
    • (iv) Die zu Beginn der Laufzeit geltenden Credit-Verbrauchssätze bleiben für die Dauer des Befristeten Pakets unverändert.
    • (v) Nach Ablauf der Laufzeit kann der Kunde seine Kundendaten für dreißig (30) Tage gemäß Abschnitt 9 exportieren. Bayescase kann dem Kunden für diesen Zeitraum einen eingeschränkten, schreibgeschützten Zugang zum Dienst bereitstellen.
    • (vi) Ein Befristetes Paket kann je Kunde und je verbundenem Unternehmen einmal erworben werden, sofern im Auftrag nichts anderes bestimmt ist.

C. Gebühren, Abrechnung, Steuern und Verlängerung (beide Modelle)

  • Gebühren. Die Gebühren für das Abonnement sind im jeweiligen Auftrag festgelegt. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der erworbenen Nutzerplätze (Nutzerplatz-Modell) oder nach dem Tarif und dem Credit-Kontingent (Credit-basiertes Modell) sowie nach der vereinbarten Abrechnungshäufigkeit. Wählt der Kunde die jährliche Rechnungsstellung, kann der Auftrag einen vergünstigten Tarif vorsehen. Sofern in dieser Vereinbarung oder im jeweiligen Auftrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Gebühren nicht kündbar und nicht erstattungsfähig.
  • Abrechnung und Zahlung. Die Gebühren sind im Voraus für jede Abonnementlaufzeit fällig. Kartenzahlungen werden bei Kauf und Verlängerung abgewickelt. Rechnungszahlungen sind, soweit angeboten, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Verspätete Beträge können gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB nach sich ziehen. Bayescase kann eine angemessene Mahngebühr erheben, soweit gesetzlich zulässig, und kann den Zugang zum Dienst nach vorheriger Mahnung sperren, wenn Beträge 10 Tage nach einer solchen Mahnung unbezahlt bleiben.
  • Währungen. Sofern im jeweiligen Auftrag nicht anders angegeben, werden die Gebühren in EUR ausgewiesen und sind in EUR zahlbar. Erklärt sich Bayescase bereit, in einer anderen Währung abzurechnen, legt der jeweilige Auftrag diese Währung fest. Der Kunde trägt etwaige Bankgebühren, Überweisungsgebühren oder Wechselkursgebühren.
  • Steuern. Die Gebühren verstehen sich ausschließlich der Umsatzsteuer und aller sonstigen anwendbaren Steuern, Abgaben, Umlagen oder ähnlicher behördlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bayescase wird Umsatzsteuer erheben, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Für innergemeinschaftliche B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden, wenn der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt. Für Kunden außerhalb der EU kann Bayescase anwendbare indirekte Steuern oder ähnliche Abgaben erheben und abführen, soweit gesetzlich vorgeschrieben; andernfalls ist der Kunde für alle solchen Steuern verantwortlich, die er selbst zu veranlagen oder zu zahlen hat. Bayescase kann seine steuerliche Behandlung und Erhebungspraxis anpassen, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
  • Automatische Verlängerung; Kündigung. Sofern im jeweiligen Auftrag nicht anders angegeben und vorbehaltlich der Regelungen zu Befristeten Paketen in Abschnitt 5.B, verlängern sich Abonnements automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume, die der anfänglichen Abonnementlaufzeit entsprechen, sofern sie nicht gemäß Abschnitt 14 mit Wirkung zum Ende der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit gekündigt werden. Sofern im Auftrag nicht anders angegeben, erfolgt die Verlängerung mit derselben Anzahl von Nutzerplätzen bzw. demselben Credit-Kontingent und derselben Abrechnungshäufigkeit, die unmittelbar vor der Verlängerung galten. Für angebrochene Abonnementlaufzeiten werden keine Erstattungen gewährt, außer soweit in dieser Vereinbarung ausdrücklich angegeben.
  • Preisanpassung bei Verlängerung. Bayescase kann die Gebühren mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit anpassen. Bayescase wird eine Anpassung mindestens sechzig (60) Tage vor Beginn der Verlängerungslaufzeit in Textform ankündigen. Erhöht sich die Gebühr, kann der Kunde die Vereinbarung abweichend von Abschnitt 14 innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Ankündigung zum Ende der laufenden Abonnementlaufzeit kündigen; auf dieses Recht wird Bayescase in der Ankündigung hinweisen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gelten die angekündigten Gebühren ab Beginn der Verlängerungslaufzeit. Innerhalb einer laufenden Abonnementlaufzeit bleiben die vereinbarten Gebühren unverändert.
  • Zahlungsdienstleister. Erfolgen Zahlungen per Karte, werden die Zahlungen von Stripe abgewickelt, vorbehaltlich der Bedingungen und der Datenschutzerklärung von Stripe. Die Bayescase GmbH bleibt Vertragspartner (Merchant of Record).

6. Nutzung des Dienstes; Bestimmungsgemäßer Zweck; Zulässige Nutzung

  • Bestimmungsgemäßer Zweck. Der Dienst ist darauf ausgelegt, die interne Unternehmensplanung, die Erstellung von Business Cases, die Szenarioanalyse, das KPI-Tracking, die Prognose, das Reporting und die damit verbundene geschäftliche Entscheidungsunterstützung zu unterstützen. KI-Funktionen sind lediglich assistierende Werkzeuge: Sie können Strukturen, Annahmen, Zusammenfassungen, narrative Texte oder vorgeschlagene Initiativen vorschlagen, handeln jedoch nicht eigenständig im Namen des Kunden und ersetzen nicht die Prüfung und das Urteilsvermögen des Kunden.
  • Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
    • die Prüfung und Validierung aller Ergebnisse;
    • die Entscheidung, ob und wie er sich auf Ergebnisse verlässt;
    • die Sicherstellung, dass nur angemessen geschultes und autorisiertes Personal den Dienst und die KI-Funktionen nutzt; und
    • die Nutzung des Dienstes in Übereinstimmung mit geltendem Recht und der Dokumentation.
  • Zulässige Branchennutzung. Die Nutzung durch Kunden in regulierten oder sensiblen Branchen ist nur für nicht personenbezogene, nicht folgenschwere strategische Planung, Budgetierung, Prognose, Portfolio-, Projekt- oder Betriebsanalysen zulässig und nicht für Entscheidungen über natürliche Personen, es sei denn, dies wurde von Bayescase ausdrücklich schriftlich genehmigt.

Der Kunde wird nicht, und wird keinem Autorisierten Nutzer oder Dritten gestatten:

  • (a) den Dienst zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, außer in dem durch zwingendes Recht, einschließlich § 69e UrhG, beschränkten Umfang;
  • (b) technische Kontrollen, Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsvorkehrungen des Dienstes zu umgehen oder zu deaktivieren;
  • (c) die Anfälligkeit oder Sicherheit des Dienstes ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bayescase zu untersuchen, zu scannen oder zu testen;
  • (d) rechtswidrige, rechtsverletzende, irreführende, verleumderische, diskriminierende oder schädliche Inhalte, einschließlich Schadsoftware, hochzuladen, zu übertragen oder zu nutzen;
  • (e) den Dienst oder die zugehörige Infrastruktur zu überlasten, zu stören oder zu beeinträchtigen;
  • (f) den Dienst öffentlich zu benchmarken oder Leistungsvergleiche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bayescase falsch darzustellen;
  • (g) den Dienst in sicherheitskritischen Umgebungen zu nutzen, in denen ein Ausfall in zumutbarer Weise zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren Umwelt- oder Sachschäden führen könnte, einschließlich des Betriebs von medizinischen oder lebenserhaltenden Systemen, Kernanlagen oder Navigations- bzw. Kommunikationssystemen für Luftfahrzeuge;
  • (h) den Dienst oder die KI-Funktionen zu nutzen, um natürliche Personen zu bewerten, einzustufen, zu profilieren, zu überwachen, in eine Rangfolge zu bringen oder Entscheidungen über sie wesentlich zu unterstützen im Zusammenhang mit:
    • Personalbeschaffung, Einstellung, Beförderung, Kündigung, Vergütung, Leistungsbeurteilung, Mitarbeiterüberwachung oder Aufgabenverteilung;
    • Zugang zur Selbständigkeit;
    • Zulassung zu oder Beurteilung in Bildung oder beruflicher Ausbildung;
    • Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, Verbraucherkreditvergabe oder Inkasso;
    • Risikoprüfung oder Preisgestaltung von Lebens- oder Krankenversicherungen für natürliche Personen;
    • Anspruch auf wesentliche private oder öffentliche Dienste oder Leistungen;
    • Strafverfolgung, Beurteilung des Kriminalitätsrisikos, Migration, Asyl, Grenzkontrolle oder Rechtspflege;
  • (i) den Dienst oder die KI-Funktionen für eine unzulässige KI-Nutzung oder einen Hochrisiko-Anwendungsfall ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Bayescase und, soweit erforderlich, ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu nutzen;
  • (j) Ergebnisse aus KI-Funktionen ohne aussagekräftige menschliche Überprüfung als alleinige Grundlage für wesentliche Entscheidungen zu verwenden;
  • (k) besondere Kategorien personenbezogener Daten, Daten von Kindern, biometrische Daten, genetische Daten oder von Behörden ausgestellte Kennungen in KI-Funktionen einzugeben, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich, rechtmäßig und nach der Vereinbarung und dem AVV ausdrücklich zulässig;
  • (l) einen vom Dienst auf Ergebnisse angewandten KI-bezogenen Hinweis, eine Offenlegung, eine Kennzeichnung oder Metadaten zu entfernen, zu verschleiern oder falsch darzustellen, sofern die Beibehaltung eines solchen Hinweises in zumutbarer Weise praktikabel und gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist;
  • (m) den Dienst in einer Weise zu nutzen, die mit der Dokumentation unvereinbar ist oder die den bestimmungsgemäßen Zweck des Dienstes in zumutbarer Weise in einen unzulässigen oder hochriskanten KI-Anwendungsfall verändern würde.
  • Wettbewerbsbeschränkung. Der Kunde wird nicht zum Zweck der Überwachung ihrer Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität oder zu Benchmarking- oder Wettbewerbszwecken auf den Dienst zugreifen und wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bayescase keinem direkten Wettbewerber von Bayescase den Zugang gestatten.
  • Nutzungslimits. KI-Funktionen unterliegen Nutzungsbeschränkungen. Bayescase kann Nutzungslimits, Kontingente oder Drosselungsmaßnahmen zur Servicestabilität, Missbrauchsprävention, Einhaltung von Rechtsvorschriften und Sicherheit in angemessener Weise anwenden oder anpassen.
  • Überwachung. Bayescase kann die Nutzung des Dienstes anhand begrenzter Servicetelemetrie und Sicherheitsprotokolle überwachen, um die Einhaltung, Sicherheit, Missbrauchsprävention, Abrechnungsgenauigkeit und Servicestabilität sicherzustellen.
  • Durchsetzung. Bayescase kann den Zugang zum Dienst oder zu den KI-Funktionen sofort sperren oder einschränken, wenn Bayescase in begründeter Weise annimmt, dass der Kunde den Dienst unter Verstoß gegen diesen Abschnitt, geltendes Recht, für Bayescase verbindliche Bedingungen von Drittanbietern oder die Dokumentation nutzt.

7. Geistiges Eigentum; Feedback; KI-Eingaben/-Ergebnisse; Open Source

  • Geistiges Eigentum von Bayescase. Der Dienst, die Software und die Dokumentation sind Eigentum von Bayescase oder seiner Lizenzgeber. Es werden keine Rechte gewährt, außer soweit ausdrücklich angegeben.
  • Kundendaten. Der Kunde behält alle Rechte an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Bayescase eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zum Hosten, Kopieren, Verarbeiten, Übertragen und Anzeigen der Kundendaten, soweit dies zur Bereitstellung und Unterstützung des Dienstes, zur Durchführung von Sicherheit/Backup/Wartung und zur Verhinderung von Betrug oder Missbrauch erforderlich ist.
  • Ergebnisse. Im Verhältnis der Parteien zueinander und soweit gesetzlich zulässig ist der Kunde Inhaber der aus den Eingaben des Kunden über den Dienst generierten Ergebnisse. Der Kunde gewährt Bayescase eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zum Hosten, Verarbeiten, Übertragen, Anzeigen und Exportieren der Ergebnisse, soweit dies zur Bereitstellung und Unterstützung des Dienstes für den Kunden erforderlich ist. Der Kunde ist allein für die Prüfung, Validierung und Entscheidung verantwortlich, ob er sich auf Ergebnisse verlässt. Ergebnisse können ungenau, unvollständig oder für den vom Kunden beabsichtigten Zweck ungeeignet sein und dürfen nicht als Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Beschäftigungs-, Versicherungs-, Kredit- oder aufsichtsrechtliche Beratung behandelt werden.
  • Serviceverbesserung und Modellverbesserung; Widerspruchsrecht.
    • (i) Bayescase verarbeitet Kundendaten und Ergebnisse, soweit dies zur Bereitstellung, Absicherung und Unterstützung des Dienstes für den Kunden erforderlich ist.
    • (ii) Darüber hinaus kann Bayescase aus Kundendaten und Ergebnissen anonymisierte und aggregierte Daten ableiten und diese zur Verbesserung der eigenen Modelle, Algorithmen und Produktfunktionen nutzen. Die Anonymisierung erfolgt vor einer solchen Nutzung. Ein Rückschluss auf den Kunden, einzelne Projekte, Geschäftsvorfälle oder natürliche Personen ist dabei ausgeschlossen; anonymisierte Daten unterliegen nicht mehr der DSGVO.
    • (iii) Bayescase nutzt Kundendaten, Eingaben, Prompts oder Ergebnisse nicht in identifizierbarer Form zum Training von Modellen und stellt sie Dritten nicht zu Trainingszwecken zur Verfügung. Foundation-Modelle Dritter werden mit Inhalten des Kunden nicht trainiert.
    • (iv) Der Kunde kann der Nutzung nach Ziffer (ii) jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile für den Funktionsumfang des Dienstes widersprechen – über die Kontoeinstellungen im Dienst oder durch Mitteilung in Textform an info@bayescase.com. Der Widerspruch wirkt für die Zukunft ab dem Zeitpunkt seiner Verarbeitung durch Bayescase, spätestens 30 Tage nach Zugang.
    • (v) Im jeweiligen Auftrag kann vereinbart werden, dass die Nutzung nach Ziffer (ii) von Beginn der Abonnementlaufzeit an deaktiviert ist.
  • Nutzungs- und aggregierte Daten. Wir können anonymisierte Nutzungsdaten und aggregierte Daten für Analysen, Kapazitätsplanung, Serviceverbesserung und Benchmarking generieren und nutzen, sofern sie den Kunden oder eine natürliche Person nicht identifizieren.
  • Hinweise auf KI-generierte Inhalte. Soweit der Dienst Hinweise, Kennzeichnungen oder maschinenlesbare Marker anbringt, die anzeigen, dass Inhalte mithilfe von KI-Funktionen generiert oder wesentlich umgewandelt wurden, sollte der Kunde diese Hinweise oder Marker beim externen Teilen solcher Inhalte, soweit in zumutbarer Weise praktikabel, beibehalten.
  • Feedback. Der Kunde gewährt Bayescase eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung und Einbindung von Feedback.
  • Open Source. Der Dienst kann Open-Source- Komponenten enthalten, die den jeweiligen Lizenzen unterliegen, welche diese Komponenten regeln. Unsere Open-Source-Hinweise sind verfügbar unter: https://bayescase.com/oss-notices.

8. Vertraulichkeit

Jede Partei wird die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit mindestens angemessener Sorgfalt schützen und sie nur zur Erfüllung dieser Vereinbarung verwenden. Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich, bereits bekannt, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden. Eine gesetzlich erzwungene Offenlegung ist mit unverzüglicher Benachrichtigung, soweit rechtlich zulässig, gestattet. Diese Pflichten gelten für 5 Jahre fort; für Geschäftsgeheimnisse, solange sie Geschäftsgeheimnisse bleiben.

9. Datenschutz und Sicherheit

  • Rollen. Für personenbezogene Daten des Kunden, die im Rahmen des Dienstes im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, ist der Kunde Verantwortlicher und Bayescase Auftragsverarbeiter. Für die Kontoverwaltung, Abrechnung, dienstliche Mitteilungen, Sicherheitstelemetrie und ähnliche Daten, die Bayescase für eigene betriebliche Zwecke verarbeitet, ist Bayescase Verantwortlicher, wie in seiner Datenschutzerklärung beschrieben.
  • AVV. Die Parteien schließen den AVV unter https://bayescase.com/dpa ab, der durch Verweis einbezogen wird und in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang vor diesen Bedingungen und dem Auftrag hat. Der AVV enthält die EU-Standardvertragsklauseln (SCC), soweit sie für internationale Datenübermittlungen erforderlich sind, und beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen.
  • Datenstandort und Übermittlungen. Bayescase hostet und verarbeitet Kundendaten in erster Linie in der EU/im EWR, einschließlich AWS eu-central-1 (Frankfurt). Bestimmte Verarbeitungen von Eingaben, Kontext und Ergebnissen in Bezug auf KI-Funktionen können von KI-Unterauftragsverarbeitern von Bayescase außerhalb der EU/des EWR durchgeführt werden, einschließlich in den Vereinigten Staaten. Soweit erforderlich, unterliegen solche Übermittlungen geeigneten Garantien gemäß Kapitel V DSGVO, einschließlich der EU-Standardvertragsklauseln und ergänzender Maßnahmen, wie im AVV beschrieben.
  • Einschränkungen der KI-Verarbeitung. Bayescase konfiguriert KI-Funktionen so, dass sie als vom Kunden angeforderte assistierende Funktionen arbeiten. Bayescase verwendet Prompt- und Ausgabeinhalte, die über KI-Funktionen übermittelt werden, nicht zum allgemeinen Modelltraining und nicht zum Training von Foundation-Modellen Dritter. Die Nutzung anonymisierter und aggregierter Ableitungen zur Verbesserung eigener Modelle richtet sich ausschließlich nach Abschnitt 7 einschließlich des dort geregelten Widerspruchsrechts. Bayescase kann begrenzte Service-Metadaten in Bezug auf KI-Anfragen für Servicebereitstellung, Sicherheit, Abrechnung und Missbrauchsprävention verarbeiten, wie in dieser Vereinbarung und der Datenschutzerklärung beschrieben.
  • Unterauftragsverarbeiter. Unsere aktuellen Unterauftragsverarbeiter sind aufgeführt unter https://bayescase.com/subprocessors. Wir werden Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus mit einem Widerspruchsmechanismus gemäß dem AVV mitteilen. Kann ein wesentlicher Widerspruch nicht ausgeräumt werden, kann der Kunde den betroffenen Dienst kündigen und eine anteilige Erstattung für den im Voraus bezahlten, nicht genutzten Teil erhalten.
  • Sicherheit. Wir setzen branchenübliche technische und organisatorische Maßnahmen um, einschließlich Verschlüsselung bei der Übertragung (TLS 1.2+) und im Ruhezustand (z. B. AES-256), Zugangskontrollen und regelmäßiger Backups. Schlüssel werden mithilfe cloud-nativer Schlüsselverwaltungsdienste in unserer primären Region verwaltet. Wir verfügen derzeit nicht über ISO-/SOC-Zertifizierungen. Bayescase orientiert sich an anerkannten Sicherheitsstandards und wird den Kunden über den Erwerb entsprechender Zertifizierungen informieren.
  • Datenminimierung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Dienst in einer der Sensibilität seiner Daten angemessenen Weise zu konfigurieren und zu nutzen. Der Kunde sollte die Übermittlung unnötiger personenbezogener Daten vermeiden und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Daten von Kindern, biometrische Daten, genetische Daten oder ähnliche hochsensible Daten an KI-Funktionen übermitteln, es sei denn, dies wurde von Bayescase ausdrücklich schriftlich genehmigt.
  • Vorfälle. Wir werden den Kunden ohne unangemessene Verzögerung benachrichtigen, nachdem wir von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt haben, die die personenbezogenen Daten des Kunden betrifft, wie im AVV dargelegt.
  • Portabilität, Löschung, Backups. Während der Abonnementlaufzeit und für 30 Tage danach (sofern alle fälligen Gebühren bezahlt sind) kann der Kunde Kundendaten über den Dienst oder auf Anfrage exportieren. Nach diesem Zeitraum werden wir Kundendaten aus aktiven Systemen und Zeitplänen löschen, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und standardmäßiger rollierender Backups (mit einer maximalen Aufbewahrung von 35 Tagen).

10. Verfügbarkeit des Dienstes; Wartung; Support

  • Verfügbarkeit. Wir sind bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. Es gilt derzeit keine gesonderte Dienstgütevereinbarung (SLA); SLAs können für Enterprise per Auftrag vereinbart werden.
  • Support. Support ist an Werktagen (Deutschland) von 09:00–17:00 Uhr deutscher Ortszeit (MEZ/MESZ) per E-Mail, in der App und über das Kontaktformular der Website verfügbar. Wir bemühen uns nach wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, Supportanfragen innerhalb von zwei Werktagen zu beantworten; dies ist ein unverbindliches Ziel.
  • Wartung. Wir werden für geplante Ausfallzeiten, die voraussichtlich 30 Minuten überschreiten, soweit machbar, mindestens 48 Stunden im Voraus benachrichtigen. Notfallwartungen können ohne Vorankündigung erfolgen.

11. Drittanbieterdienste und Integrationen

Der Dienst kann mit Drittanbieterdiensten (z. B. Identitätsanbieter, Datenquellen) zusammenarbeiten. Die Nutzung von Drittanbieterdiensten durch den Kunden unterliegt den Bedingungen dieser Anbieter. Wir kontrollieren Drittanbieterdienste nicht und sind nicht für sie verantwortlich. Der Kunde wird die Richtlinien zur zulässigen Nutzung unserer KI-Anbieter und anderer vom Kunden mit dem Dienst genutzter Drittanbieterdienste einhalten. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte KI-Funktionen von durch Bayescase ausgewählten KI-Drittanbietern abhängen können, und der Kunde wird den Dienst nicht in einer Weise nutzen, die dazu führen würde, dass Bayescase oder seine Anbieter gegen geltendes Recht oder verbindliche Nutzungsbeschränkungen der Anbieter verstoßen.

12. Berufliche/finanzielle und KI-spezifische Haftungsausschlüsse

  • Der Dienst stellt lediglich Modellierungs- und Analysewerkzeuge bereit. Er stellt keine Finanz-, Anlage-, Buchhaltungs-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und ist nicht für gesetzliche Abschlussprüfungen, aufsichtsrechtliche Meldungen oder Anlageempfehlungen bestimmt. Der Kunde ist für die Überprüfung von Annahmen, Eingaben und Ergebnissen sowie für Entscheidungen verantwortlich, die auf der Grundlage des Dienstes getroffen werden.
  • KI-spezifisch. Der Dienst umfasst Funktionen, die mithilfe künstlicher Intelligenz automatisch Inhalte generieren. Solche Ergebnisse werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt und können ungenau, unvollständig oder für einen bestimmten Anwendungsfall ungeeignet sein. Bayescase gewährleistet nicht die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Ergebnisse und lehnt jede Verpflichtung ab, diese zu überprüfen. Wir versprechen nicht, dass Ergebnisse einzigartig oder frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde bleibt allein dafür verantwortlich, jegliche Ergebnisse zu prüfen, zu validieren und ihre Angemessenheit zu bestimmen, bevor er sich auf sie verlässt, einschließlich für geschäftliche, rechtliche oder aufsichtsrechtliche Zwecke. KI-generierte Ergebnisse stellen keine fachliche Beratung dar und dürfen nicht als solche herangezogen werden.

13. Änderungen des Dienstes und dieser Bedingungen

  • Änderungen des Dienstes. Wir können Funktionen, Funktionalitäten und die Benutzeroberfläche ändern. Wir werden die Kernfunktionalität eines kostenpflichtigen Plans während einer Abonnementlaufzeit nicht wesentlich reduzieren, ohne eine im Wesentlichen gleichwertige Funktionalität bereitzustellen.
  • Änderungen der Bedingungen. Wir können diese Bedingungen ändern. Bei wesentlichen, nachteiligen Änderungen werden wir mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail oder in der App benachrichtigen. Widerspricht der Kunde vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung, wird die Vereinbarung bis zum Ende der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt und endet danach, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die fortgesetzte Nutzung nach dem Wirksamwerden der Änderung stellt die Annahme unwesentlicher Änderungen dar.

14. Laufzeit; Kündigung; Sperrung

  • Laufzeit. Die Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und läuft für die Abonnementlaufzeit, mit Verlängerung gemäß Abschnitt 5.
  • Ordentliche Kündigung. Jede Partei kann die Vereinbarung zum Ende der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit kündigen, und zwar bei monatlicher Abonnementlaufzeit mit einer Frist von sieben (7) Tagen und bei jährlicher Abonnementlaufzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen jeweils zum Laufzeitende. Die Kündigung durch den Kunden kann über die In-App-Kündigung oder in Textform erfolgen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Abonnementlaufzeit gemäß Abschnitt 5.C. Für Befristete Pakete gemäß Abschnitt 5.B gilt dieser Absatz nicht; diese enden mit Ablauf ihrer Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet, soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  • Außerordentliche Kündigung. Jede Partei kann bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird, oder sofort, wenn eine Behebung in zumutbarer Weise nicht möglich ist, kündigen. Jede Partei kann kündigen, wenn die fortgesetzte Bereitstellung oder Nutzung des Dienstes gegen geltendes Recht, Sanktions-/ Exportkontrollen oder für die kündigende Partei verbindliche Bedingungen Dritter verstoßen würde.
  • Insolvenz. Jede Partei kann bei Insolvenz, Zahlungseinstellung, Antrag auf oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder ähnlichen Ereignissen der anderen Partei nach geltendem Recht sofort kündigen.
  • Sperrung. Wir können den Dienst bei Sicherheitsrisiken, rechtswidrigen Inhalten oder Nichtzahlung sofort sperren, mit unverzüglicher Benachrichtigung und Wiederherstellung nach Behebung.
  • Sperrung bei KI-Compliance. Bayescase kann den Zugang zum gesamten Dienst oder Teilen davon sofort sperren oder einschränken, wenn Bayescase in begründeter Weise feststellt, dass die Nutzung des Dienstes oder der KI-Funktionen durch den Kunden ein wesentliches Risiko nach geltendem KI-, Datenschutz-, Antidiskriminierungs- oder sonstigem Aufsichtsrecht darstellt oder Bayescase oder seine Unterauftragsverarbeiter wahrscheinlich in einen Verstoß gegen geltendes Recht oder verbindliche Bedingungen von Drittanbietern versetzen würde.
  • Wirkung. Der Zugang endet mit der Kündigung. Wir werden Kundendaten 30 Tage lang zum Export auf Anfrage aufbewahren und sie dann gemäß Abschnitt 9 löschen. Der Export nach der Kündigung ist an die Zahlung aller dann fälligen unbestrittenen Gebühren gebunden.

15. Freistellung

  • Verfahren. Die freigestellte Partei wird die freistellende Partei unverzüglich über einen Anspruch benachrichtigen, ihr die Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich einräumen und auf Kosten der freistellenden Partei angemessene Unterstützung leisten. Die freigestellte Partei ist berechtigt, sich auf eigene Kosten an der Verteidigung zu beteiligen. Die freistellende Partei darf einen Anspruch, der der freigestellten Partei Pflichten auferlegt oder ein Verschulden von ihr anerkennt, nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung (die nicht unbillig verweigert werden darf) vergleichen. Zwingende prozessuale Vorgaben bleiben unberührt.
  • Freistellung durch den Kunden. Der Kunde wird Bayescase und dessen verbundene Unternehmen von Ansprüchen Dritter freistellen und gegen diese verteidigen, soweit die Ansprüche darauf beruhen, dass (a) Kundendaten Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen, oder (b) der Kunde oder ein Autorisierter Nutzer den Dienst unter schuldhaftem Verstoß gegen diese Vereinbarung genutzt hat. Erstattungsfähig sind die hieraus resultierenden Schäden sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die rechtskräftig zugesprochen oder in einem von Bayescase abgestimmten Vergleich vereinbart werden. Die Freistellungspflicht entfällt oder mindert sich entsprechend, soweit Bayescase den Anspruch mitverursacht oder mitverschuldet hat; § 254 BGB gilt entsprechend.
  • Freistellung von Bayescase bei geistigem Eigentum. Wir werden den Kunden gegen Ansprüche Dritter verteidigen und freistellen, wonach der Dienst (mit Ausnahme von Kundendaten, Ergebnissen, Konfigurationen und Drittanbieterdiensten) bei bestimmungsgemäßer Nutzung unmittelbar ein Patent, ein Urheberrecht oder eine Marke verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis widerrechtlich verwendet. Entsteht ein solcher Anspruch, können wir (i) Rechte beschaffen, (ii) den Dienst so ändern, dass er nicht verletzend ist, oder (iii) die betroffenen Abonnements kündigen und eine anteilige Erstattung für die nicht genutzte Laufzeit gewähren. Wir haben keine Verpflichtung bei Ansprüchen, die aus nicht von uns bereitgestellten Kombinationen, Kundenänderungen oder einer der Dokumentation zuwiderlaufenden Nutzung resultieren. Zur Klarstellung: Wir stellen nicht für Ansprüche frei, die auf KI-generierten Ergebnissen beruhen.

16. Gewährleistung; Haftungsausschlüsse; Haftungsbeschränkung (deutsches Recht)

Gewährleistung (kostenpflichtige Pläne). Wir gewährleisten, dass der Dienst im Wesentlichen der Dokumentation entspricht und mit angemessener Sachkunde und Sorgfalt bereitgestellt wird. Die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden sind Support, Nachbesserung, Umgehungslösung oder, falls nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, die Kündigung mit anteiliger Erstattung für das betroffene Abonnement. Im Falle von Ansprüchen Dritter aus geistigem Eigentum gemäß Abschnitt 15 können wir funktional gleichwertige Funktionen bereitstellen.

Umfang der Gewährleistung. Über die vorstehende Gewährleistung hinaus übernimmt Bayescase keine weitergehenden Zusicherungen. Insbesondere gewährleistet Bayescase nicht, dass der Dienst ununterbrochen oder frei von Fehlern verfügbar ist, dass sämtliche Fehler behoben werden oder dass die Nutzung des Dienstes zu bestimmten vom Kunden verfolgten wirtschaftlichen Ergebnissen führt. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

Für die kostenlose Testphase sowie für als „Beta", „Preview" oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen wird der Dienst nach Verfügbarkeit und ohne Gewährleistung bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig.

Haftung:

  • Verschuldensunabhängige Haftung: Die verschuldensunabhängige Haftung von Bayescase für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die nachstehenden Haftungsregelungen sowie die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
  • Unbeschränkt: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, vorsätzliches Fehlverhalten, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistiges Verschweigen und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einfache Fahrlässigkeit: Wir haften nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Für kostenpflichtige Pläne ist unsere Gesamthaftung für alle Ereignisse in einem Vertragsjahr auf die vom Kunden für den Dienst in den 12 Monaten vor dem ersten haftungsauslösenden Ereignis gezahlten Gebühren begrenzt.
  • Indirekte Schäden und Datenverlust: Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der vorstehenden Aufzählungspunkte haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall oder sonstige indirekte Schäden/Folgeschäden sowie nicht für Verlust oder Beschädigung von Daten, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Backup-Maßnahmen des Kunden hätte vermieden werden können (dies beschränkt nicht die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
  • Kostenlose/Beta-Nutzung: Für die kostenlose Nutzung während der Testphase sowie für als „Beta", „Preview" oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Übrigen soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
  • Das Vorstehende gilt für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

17. Aufrechnung; Zurückbehaltung; Abtretung

  • Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  • Keine Partei darf die Vereinbarung ohne Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, einem Kontrollwechsel oder dem Verkauf im Wesentlichen aller Vermögenswerte, sofern der Erwerber alle Verpflichtungen übernimmt und kein direkter Wettbewerber der anderen Partei ist.

18. Ausfuhr- und Sanktionskonformität

Der Kunde wird die anwendbaren Ausfuhrkontroll- und Sanktionsgesetze der EU und anderer anwendbarer Rechtsordnungen einhalten und wird keinen Zugang zum Dienst aus embargobelegten Ländern oder durch beschränkte Parteien gestatten.

19. Öffentlichkeitsarbeit

Wir können den Namen und das Logo des Kunden in Kundenlisten, auf Websites und in Marketingmaterialien verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit durch Mitteilung widersprechen. Jegliche Pressemitteilungen oder detaillierte Fallstudien bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

20. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Sprache

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland.

Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Für Verträge, die auf Grundlage der deutschsprachigen Fassung geschlossen werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich; für alle übrigen Verträge ist die englische Fassung maßgeblich. Der jeweilige Auftrag kann hiervon abweichend eine maßgebliche Sprachfassung bestimmen.

21. Mitteilungen; Elektronische Kommunikation; Elektronische Signaturen

  • Mitteilungen können per E-Mail an die im Auftrag angegebenen Kontakte oder an die Administrator-E-Mail des Kundenkontos oder über eine In-App-Benachrichtigung erfolgen.
  • Mitteilungen werden mit Zugang wirksam. Eine per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung versandte Mitteilung gilt als zugegangen, sobald sie im Machtbereich des Empfängers eingegangen ist, im Zweifel am nächsten Werktag in Deutschland nach dem Versand, sofern der Absender keine Mitteilung über die Nichtzustellbarkeit erhält. Für Kündigungen und sonstige rechtsgestaltende Erklärungen bleibt der Nachweis des tatsächlichen Zugangs unberührt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die hinterlegten Kontaktadressen aktuell zu halten.
  • Die Parteien vereinbaren, dass die Annahme per Klick (Click-Through) und elektronische Signaturen die Anforderungen der Textform gemäß § 126b BGB erfüllen.

22. Sonstiges

  • Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle.
  • Salvatorische Klausel; Kein Verzicht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Teil wirksam. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht dar.

23. Kontakt; Impressum

Bayescase GmbH
Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, Deutschland
info@bayescase.com
Impressum: https://bayescase.com/imprint