Wir haben den Aktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität mit Bayescase durchgerechnet. Erwarteter ROI: minus 56 Prozent. Trotzdem lautet unser Fazit nicht „stoppen“, sondern „validieren“.
Am 16. Juli haben Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig den Plan vorgestellt: mehr Kontrollen, eine zentrale Datenplattform mit KI-Auswertung, ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem, eine Registrierkassenpflicht, dazu stärkere Ermittlungs- und Strafverfolgungsstrukturen. Seitdem wird viel über die erhofften Mehreinnahmen geredet. Über die Kosten deutlich weniger. Dabei entscheiden erst beide Seiten zusammen, ob der Plan ein gutes Geschäft für den Gesamtstaat ist. Wie diese Rechnung aussehen kann und was dabei herauskommt, zeigen wir hier; alle Annahmen stehen im Anhang, damit du dir ein eigenes Bild machen kannst.
Was wir gerechnet haben
Wir vergleichen die vollständige Umsetzung des Aktionsplans von 2026 bis 2036 mit dem Status quo. Der Status quo ist dabei kein Nullpunkt: Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Sonderprüfungen erzielen heute schon Mehrergebnisse von geschätzt 12 bis 22 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Summe schreiben wir dem Aktionsplan nicht gut. Gezählt wird nur, was das neue Paket zusätzlich bewirkt: zusätzliche Feststellungen, zusätzlich vereinnahmte Steuern, zusätzliche Abschreckung. Und auf der anderen Seite: zusätzliche staatliche Ausgaben und zusätzliche Befolgungskosten bei Unternehmen und Bürgern. Die Perspektive ist bewusst der gesamte Staat plus die Wirtschaft, kein einzelner Haushalt.
Die Einnahmenseite haben wir von zwei Seiten angenähert. Von unten: Ausgehend von den heutigen Prüfungs- und Fahndungsergebnissen fragen wir, um wie viel Prozent das neue Paket diese Aufdeckungsleistung steigern kann. Wir setzen dafür 0 bis 15 Prozent im ersten Jahr an, aufwachsend auf 5 bis 65 Prozent ab 2031. Von oben: Die so geschätzte zusätzliche Aufdeckung wird durch die adressierbare Steuerlücke begrenzt, also den Teil der Lücke, der technisch, rechtlich und wirtschaftlich überhaupt erreichbar ist. Niemand kennt die deutsche Steuerlücke genau; wir setzen sie mit 40 bis 140 Milliarden Euro pro Jahr an, davon 15 bis 80 Prozent adressierbar. Von beiden Blickwinkeln haben wir letztendlich mit dem geringeren – der erhöhten Aufdeckungsleistung – gerechnet.
Von zusätzlich festgestellten Steuern kommen wegen Rechtsbehelfen, Insolvenzen und Vollstreckungsausfällen nur 35 bis 90 Prozent tatsächlich in der Kasse an.
Zudem rechnen wir die Abschreckungswirkung separat und nur auf die danach verbleibende Lücke, damit nichts doppelt gezählt wird: null bis zehn Prozent der Lücke ab 2031.
Diese Spannen sind absichtlich breit. Sie sollen den gesamten plausiblen Bereich abdecken, von einer schwachen, verzögerten Umsetzung bis zu einer sehr starken Wirkung aus besseren Daten, KI und koordinierten Ermittlungen. Aus diesen Bandbreiten simulieren wir per Monte-Carlo-Simulation tausende mögliche Verläufe: In jedem Durchlauf zieht das Modell für jede unsichere Größe einen Wert aus ihrer Spanne und rechnet damit den kompletten Fall von 2026 bis 2036 durch. Das Ergebnis ist keine einzelne Zahl, sondern eine Verteilung, aus der sich Erwartungswerte, 90-Prozent-Intervalle und Wahrscheinlichkeiten ablesen lassen. Eine Sensitivitätsanalyse zeigt anschließend, welche Annahmen die Streuung des Ergebnisses am stärksten treiben, also wo genauere Daten die Rechnung am meisten verbessern würden.
Das Ergebnis
Die Einnahmenseite ist real. Im Erwartungswert wachsen die zusätzlichen Steuereinnahmen von knapp einer Milliarde Euro im Jahr 2027 auf rund 5,2 Milliarden pro Jahr ab 2031, mit einem 90-Prozent-Intervall von 1,9 bis 8,6 Milliarden.
Die Kostenseite ist allerdings größer. In der Aufbauphase 2027 und 2028 erwarten wir rund 13,8 Milliarden Euro pro Jahr, im späteren Betrieb immer noch rund 8 Milliarden. Der jährliche Nettoeffekt verbessert sich damit von etwa minus 12,7 Milliarden Euro 2027 auf etwa minus 2,8 Milliarden ab 2031. Ab 2031 enthält das Intervall erstmals auch positive Jahresergebnisse, von minus 7,0 bis plus 1,4 Milliarden Euro. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Plan im eingeschwungenen Betrieb ab 2031 in einem Jahr mehr einbringt, als er kostet, liegt im Modell bei 14 Prozent.
Über den gesamten Zeitraum summiert sich das auf erwartete Kosten von rund 54 Milliarden Euro, bei einem Intervall von 22,5 bis 85 Milliarden. Der erwartete ROI über 10 Jahre liegt bei minus 55,6 Prozent. Auch am günstigen Ende des Intervalls steht ein Minus von 28 Prozent. Die hohen Verluste der Einführungsjahre werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie aufgeholt.
Der größte Kostenblock steht in keinem Haushalt
Die staatlichen Ausgaben sind dabei der kleinere Teil. In der Aufbauphase kosten Datenplattform, Meldesystem, zusätzliche Prüfungen, Strafverfolgung und Aufsicht den Staat rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Bei Unternehmen und Bürgern fallen im selben Zeitraum rund 10,2 Milliarden an, vor allem für elektronische Umsatzsteuermeldungen, die Umstellung auf Registrierkassen, Datenspeicherung und Beratung.
Dieser Block bleibt bei Gesetzesvorhaben oft außer Betracht, weil er sich auf keinen öffentlichen Haushalt auswirkt. Er ist trotzdem realer Ressourcenverbrauch der Volkswirtschaft. Wer die Wirkung eines Vorhabens auf den Gesamtstaat beurteilen will, muss ihn mitzählen. In unserem Modell ist er fast dreimal so groß wie die staatlichen Ausgaben.
Welche Annahmen das Ergebnis bestimmen
Der wichtigste Treiber der Ergebnisunsicherheit ist die zusätzliche Aufdeckungsleistung, also die Frage, wie stark bessere Daten, KI und mehr Kapazität die heutigen Prüfungsergebnisse wirklich steigern. Sie allein verursacht rund ein Viertel der gesamten Unsicherheit im Modell. Zugleich ist es die Größe, zu der es am wenigsten belastbare Empirie gibt. Auch die Steuerlücke selbst ist bisher nicht amtlich quantifiziert. Aus unserer Sicht wäre genau das der richtige erste Schritt: eine fundierte Schätzung, getrennt nach Steuerart und Ursache, bevor Einnahmeerwartungen kommuniziert werden. Sie würde die Rechnung deutlich präziser machen, in beide Richtungen.
Was die Rechnung nicht erfasst
Der hier berechnete Nettoeffekt ist eine fiskalische Kennzahl, keine vollständige volkswirtschaftliche Rechnung. Nicht in Euro erfasst sind unter anderem der gesellschaftliche Wert höherer Steuergerechtigkeit und fairere Wettbewerbsbedingungen für ehrliche Unternehmen, genauso wenig aber auch Standorteffekte durch höhere Bürokratie und mögliche Verlagerungseffekte.
Steuergerechtigkeit darf Geld kosten. Aber dann muss es auch so kommuniziert werden.
Man kann gut argumentieren, dass ein Rechtsstaat Steuerhinterziehung auch dann verfolgen sollte, wenn es ihn unterm Strich Geld kostet. Diese Position teilen wir ausdrücklich. Nur verändert das den Charakter des Vorhabens. Es ist dann eine Rechtsstaatlichkeitsmaßnahme mit Kosten, kein Selbstläufer, und sollte auch so begründet und beschlossen werden.
Was daraus folgt
Ein negatives Gesamtergebnis heißt nicht, dass jede einzelne Maßnahme schlecht ist. Im Paket können Instrumente stecken, deren zusätzliche Aufdeckung ihre Kosten deutlich übersteigt, und andere, die vor allem Bürokratie erzeugen. Die eigentliche Aufgabe ist, sie auseinanderzuhalten.
Dafür braucht es drei Dinge. Erst eine fundierte Quantifizierung der Steuerlücke, bevor Einnahmeziele festgelegt werden. Dann Piloten statt Vollausbau: Maßnahmen begrenzt einführen und ihre tatsächliche zusätzliche Wirkung gegenüber der Ausgangslage messen, an echten Zahlungseingängen, nicht an Prüfungsfällen. Und von Anfang an die Befolgungskosten der Wirtschaft erheben, damit der größte Kostenblock nicht unsichtbar bleibt. Skaliert wird, was diese Prüfung besteht.
Das ist der Maßstab, den jedes größere Gesetzesvorhaben verdient: erst durchrechnen, dann entscheiden. Bei einem Programm, das nach unserem Modell zwischen 22 und 85 Milliarden Euro kosten kann, sollte das selbstverständlich sein.
Anhang: Modellannahmen und Detailergebnisse
Alle folgenden Werte sind Modellannahmen und Modellergebnisse, keine amtlichen Prognosen oder beschlossenen Haushaltsansätze. Die ausgewiesenen Intervalle sind modellierte 90-%-Intervalle.
Modellrahmen
| Parameter | Annahme |
|---|---|
| Betrachtungszeitraum | 2026 bis 2036, operative Einführung ab 2027 |
| Vergleichsmaßstab | Status quo: Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Sonderprüfungen unverändert |
| Heutige Mehrergebnisse (Ausgangsbasis) | 12–22 Mrd. € pro Jahr, nicht als Nutzen des Plans gezählt |
| Perspektive | Bund, Länder, Gemeinden plus Unternehmen und Bürger |
| Bewertet wird | nur die zusätzliche Wirkung und die zusätzlichen Kosten des Aktionsplans |
Annahmen zur Einnahmenseite
| Annahme | Spanne |
|---|---|
| Gesamte deutsche Steuerlücke | 40–140 Mrd. € pro Jahr |
| Davon adressierbarer Anteil | 15–80 % |
| Daraus: adressierbare Steuerlücke | Erwartungswert ca. 34,9 Mrd. € pro Jahr (Intervall 21,4–51,2) |
| Vereinnahmungsquote festgestellter Mehrsteuern | 35–90 % |
Die Steuerlücke umfasst rechtlich geschuldete, aber nicht vereinnahmte Steuern durch Hinterziehung, Betrug, Fehler, Zahlungsausfälle und Insolvenzen. Legale Steuergestaltung und politisch beschlossene Vergünstigungen sind ausgeschlossen.
Zusätzliche Aufdeckungsleistung gegenüber den heutigen Prüfungsergebnissen:
| Zeitraum | Angenommener Leistungszuwachs |
|---|---|
| 2027 | 0–15 % |
| 2028 | 2–30 % |
| 2029–2030 | 4–45 % |
| ab 2031 | 5–65 % |
Zusätzliche Abschreckungsquote, angewendet nur auf die nach direkter Aufdeckung verbleibende adressierbare Lücke (Vermeidung von Doppelzählung):
| Zeitraum | Abschreckungsquote |
|---|---|
| 2027 | 0–1 % |
| 2028 | 0–2,5 % |
| 2029–2030 | 0–5 % |
| ab 2031 | 0–10 % |
Erwartete zusätzliche Einnahmen
| Zeitraum | Direkt | Abschreckung | Gesamt | 90-%-Intervall |
|---|---|---|---|---|
| 2027 | 0,81 Mrd. € | 0,17 Mrd. € | 0,98 Mrd. € | 0,25–1,79 |
| 2028 | 1,73 Mrd. € | 0,40 Mrd. € | 2,14 Mrd. € | 0,70–3,65 |
| 2029–2030 | 2,64 Mrd. € | 0,77 Mrd. € | 3,42 Mrd. € | 1,25–5,68 |
| ab 2031 | 3,78 Mrd. € | 1,46 Mrd. € | 5,24 Mrd. € | 1,93–8,59 |
Staatliche Kostenblöcke (jährliche Spannen)
| Kostenblock | 2026 | Aufbauphase | Späterer Betrieb |
|---|---|---|---|
| Datenplattform und KI | 75–750 Mio. € | 175 Mio.–1,5 Mrd. € (2027–2029) | 100–900 Mio. € (ab 2030) |
| Umsatzsteuermeldesystem | 50–600 Mio. € | 125 Mio.–1,2 Mrd. € (2027–2029) | 50–500 Mio. € (ab 2030) |
| Zusätzliche Kontrollen und Prüfungen | 25–300 Mio. € | 200 Mio.–1,5 Mrd. € (2027–2028) | 300 Mio.–2,2 Mrd. € (ab 2029) |
| Gemeinsames Zentrum | 10–120 Mio. € | 50–450 Mio. € (2027–2028) | 40–400 Mio. € (ab 2029) |
| Strafverfolgung und Justiz | 10–140 Mio. € | 75–800 Mio. € (ab 2027) | 75–800 Mio. € |
| Registrierkassenaufsicht | 15–200 Mio. € | 40–450 Mio. € (2027–2028) | 20–250 Mio. € (ab 2029) |
| Kooperation und Transparenz | 10–160 Mio. € | 40–450 Mio. € (ab 2027) | 40–450 Mio. € |
Konsolidiert: 2026 ca. 1,24 Mrd. € (0,78–1,70), 2027–2028 ca. 3,53 Mrd. € pro Jahr (2,40–4,64), 2029 ca. 3,79 Mrd. € (2,48–5,09), ab 2030 ca. 3,06 Mrd. € pro Jahr (1,97–4,14).
Kosten für Unternehmen und Bürger (jährliche Spannen)
| Kostenblock | 2026 | Aufbauphase | Späterer Betrieb |
|---|---|---|---|
| Elektronische Umsatzsteuermeldungen | 25–800 Mio. € | 400 Mio.–7 Mrd. € (2027–2029) | 200 Mio.–3,5 Mrd. € (ab 2030) |
| Registrierkassen | 10–500 Mio. € | 300 Mio.–6 Mrd. € (2027–2028) | 100 Mio.–2 Mrd. € (ab 2029) |
| Datenspeicherung und Belegaufbewahrung | 10–500 Mio. € | 200 Mio.–5 Mrd. € (2027–2028) | 100 Mio.–2,5 Mrd. € (ab 2029) |
| Sonstige Dokumentation, Auskunft, Beratung | – | 50 Mio.–1,5 Mrd. € (ab 2027) | 50 Mio.–1,5 Mrd. € |
Konsolidiert: 2026 ca. 0,92 Mrd. € (0,43–1,42), 2027–2028 ca. 10,22 Mrd. € pro Jahr (5,40–15,00), 2029 ca. 6,83 Mrd. € (3,38–10,27), ab 2030 ca. 4,98 Mrd. € pro Jahr (2,72–7,22).
Gesamtkosten und Nettoeffekt
| Zeitraum | Erwartete Gesamtkosten | 90-%-Intervall |
|---|---|---|
| 2026 | 2,16 Mrd. € | 1,49–2,82 |
| 2027–2028 | 13,80 Mrd. € pro Jahr | 8,83–18,60 |
| 2029 | 10,61 Mrd. € | 6,88–14,28 |
| ab 2030 | 8,04 Mrd. € pro Jahr | 5,53–10,57 |
Gesamtkosten 2026–2036: erwartet rund 54,1 Mrd. €, Intervall rund 22,5–85,1 Mrd. €.
Nettoeffekt = zusätzliche Steuereinnahmen minus staatliche Maßnahmenkosten minus private Befolgungskosten:
| Zeitraum | Erwarteter Nettoeffekt | 90-%-Intervall |
|---|---|---|
| 2026 | –2,16 Mrd. € | –2,82 bis –1,49 |
| 2027 | –12,72 Mrd. € | –17,76 bis –7,78 |
| 2028 | –11,62 Mrd. € | –16,80 bis –6,53 |
| 2029 | –7,20 Mrd. € | –11,56 bis –2,81 |
| 2030 | –4,62 Mrd. € | –7,99 bis –1,16 |
| ab 2031 | –2,80 Mrd. € | –6,96 bis +1,42 |
Kennzahlen über den Gesamtzeitraum: ROI erwartet –55,6 % (Intervall –78,9 bis –28,2 %). Wahrscheinlichkeit eines positiven Jahresergebnisses im eingeschwungenen Betrieb ab 2031: 14 %. Eine Amortisation der Einführungskosten wird im Betrachtungszeitraum im Modell nicht erreicht.
Sensitivität: Anteile an der Ergebnisunsicherheit
| Annahme | Anteil |
|---|---|
| Zusätzliche Aufdeckungsleistung | 25 % |
| Befolgungskosten Umsatzsteuermeldung | 6 % |
| Abschreckungsquote | 5 % |
| Befolgungskosten Datenspeicherung | 3 % |
| Befolgungskosten Registrierkassen | 2 % |
| Kosten zusätzlicher Kontrollen | 2 % |
| Sonstige Befolgungskosten | 1 % |
| Adressierbarer Anteil | 1 % |
| Vereinnahmungsquote | 1 % |
Die übrigen Einzelannahmen tragen jeweils weniger als ein Prozent zur Ergebnisunsicherheit bei. Das heißt nicht, dass sie sicher bekannt sind; ihr Einfluss auf das Endergebnis ist im Vergleich geringer.
Belastbarkeit der Intervalle
Die Spannen wurden bewusst breit angelegt, um schwache wie sehr starke Ausprägungen von Wirkung und Kosten zu erfassen. Ein 90-%-Intervall ist dennoch keine Garantie: Es bedeutet, dass das Modell unter den verwendeten Annahmen 90 % der simulierten Ergebnisse innerhalb des ausgewiesenen Bereichs verortet. Aufgrund der begrenzten empirischen Datenlage zu mehreren zentralen Annahmen kann nicht garantiert werden, dass später tatsächlich beobachtete Werte innerhalb der Intervalle liegen.
Nicht monetarisierte Wirkungen
Nicht in Euro erfasst sind insbesondere: der gesellschaftliche Wert höherer Steuergerechtigkeit, fairere Wettbewerbsbedingungen für steuerehrliche Unternehmen, Datenschutz- und Freiheitswirkungen, Verteilungswirkungen, Akzeptanz- und Vertrauenseffekte, mögliche Innovations- und Produktivitätseffekte sowie eine mögliche Verlagerung von Hinterziehung ins Ausland oder in andere Geschäftsmodelle. Steuerzahlungen sind innerhalb der Volkswirtschaft überwiegend Transfers; zusätzliche Einnahmen entsprechen daher nicht automatisch einem gleich hohen Wohlfahrtsgewinn.
Quellen und Plausibilisierungsgrundlagen
Aktionsplan und politische Einordnung
Bundesministerium der Finanzen: Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität, 16. Juli 2026
Bundesregierung: Regierungspressekonferenz vom 11. Februar 2026
Steuerlücke und Methodik
Europäische Kommission: VAT Gap Report 2025, 11. Dezember 2025
International Monetary Fund: RA-GAP Methodology for VAT Gap Estimation, 2017
International Monetary Fund: Estimating the Corporate Income Tax Gap, 12. September 2018
Digitalisierung und Datenanalyse
OECD: Digital Transformation of Tax Administration, Stand 15. November 2024
Europäische Kommission: Adoption of the VAT in the Digital Age Package, 11. März 2025
Bundesrechnungshof: Stärkung der Einnahmenbasis, 15. April 2025
Prüfungen, Ermittlungen und Abschreckung
OECD: Compliance Management – Tax Administration 2024
Kleven et al.: Unwilling or Unable to Cheat?, Econometrica, 4. Mai 2011
Schwarzarbeit, Geldwäsche und organisierte Kriminalität
Generalzolldirektion: Durchgeführte Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2024, 6. Januar 2025
Bundeskriminalamt: Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität
Financial Action Task Force: Mutual Evaluation Report Germany, 25. August 2022
Bürokratie- und Compliance-Kosten
Statistisches Bundesamt: Bürokratiekostenindex, Stand 19. Mai 2026
Statistisches Bundesamt: Erfüllungsaufwand
Standort- und Opportunitätskosten
Sachverständigenrat: Frühjahrsgutachten 2026, 27. Mai 2026
Geschrieben von
Lukas Mayer
Co-Founder & COO, Bayescase
